Wer sein Haus im vergangenen Jahr energetisch saniert hat, kann 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils sieben Prozent der Ausgaben, im dritten Jahr sechs Prozent. Maximal 200.000 Euro der Ausgaben für die Modernisierung werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Die zu zahlenden Steuern sinken dann um bis zu 40.000 Euro.
Den Betrag können Eigentümerinnen und Eigentümer absetzen, wenn die Umbauten 2024 abgeschlossen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und die Eigentümer das Haus selbst bewohnen. Auch technische Vorgaben müssen eingehalten werden. Die steuerliche Begünstigung über die Einkommensteuererklärung ist vor allem für diejenigen interessant, die es versäumt haben, staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. So oder so gilt: Man muss sich zwischen dem Steuervorteil und der Förderung der KfW beziehungsweise BAFA entscheiden. Quelle: Zukunft-Altbau
Wer sich über Möglichkeiten der energetischen Sanierung und die passenden Förderprogramme informieren möchte, kann sich an die Energieagentur Zollernalb wenden. Die unabhängige Beratungseinrichtung bietet Unterstützung bei Fragen rund um Sanierung, Heizungsumstellung und staatliche Fördergelder.