„Jung kauft Alt“ unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Bestand kauft, benötigt in der Regel jede Menge Geld. Das neue KfW-Förderprogramm Nummer 308 bietet nun finanzielle Hilfe beim Kauf der Immobilie. Unterstützt wird ausschließlich der Erwerb von Häusern, die einen schlechten energetischen Standard haben. Für sie muss ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen. Dabei handelt es sich um die drei schlechtesten Energieeffizienzklassen, die den höchsten Energieverbrauch pro Quadratmeter aufweisen. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
4,5 Jahre nach Förderzusage: energetisch sanieren
Die sanierungsbedürftige Immobilie muss spätestens viereinhalb Jahre nach der Förderzusage energetisch saniert werden, und zwar auf das Niveau „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ (EH 70 EE). Gebäude mit diesem Effizienzstandard verbrauchen 30 Prozent weniger Primärenergie als ein vergleichbarer Neubau nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Anteil der Erneuerbaren an der Wärmeversorgung muss bei mindestens 65 Prozent liegen. Diese umfassende energetische Sanierung wird über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ mit bis zu 25 Prozent gefördert.
Wer das Haus oder die Wohnung kauft und die neue Förderung in Anspruch nehmen will, darf noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss anschließend in der geförderten Immobilie wohnen. Die Voraussetzung, um als „junge Familie“ zu gelten: In dem Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnen.
Einkommen darf nicht zu hoch sein
„Junge Familien haben einen hohen Finanzierungsbedarf, um eigenen Wohnraum zu erwerben. Daher ist es gut, dass sie nun vom Staat unterstützt werden. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Familie darf bei maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind liegen. Dann gibt es bis zu 100.000 Euro Kredit. Bei zwei Kindern erhöht sich das maximale Einkommen auf 100.000 Euro, die maximale Kredithöhe auf 125.000 Euro. Danach wächst das maximal mögliche Einkommen pro Kind um 10.000 Euro. Ab dem dritten Kind liegt der maximale Kreditbetrag bei 150.000 Euro.
Die Förderung kommt nicht infrage für Personen, die bereits über die KfW-Programme Baukindergeld (Nummer 424) oder Wohneigentum für Familien (Nummer 300) finanziell unterstützt wurden. Auch der Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen wird nicht über das neue Förderprogramm abgedeckt.
Bei Fragen zum Thema Fördermittel und Gebäudesanierung hilft die Energieagentur Zollernalb mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Anmeldungen direkt bei der Energieagentur Zollernalb unter 07433 92-1385. Weitere Informationen unter www.energieagentur-zollernalb.de
Quelle: Zukunft-Altbau