Meldepflicht Marktstammdatenregister
Bestehende Photovoltaikanlagen bis 31.01.2021 im Marktstammdatenregister registrieren.
Bestehende Photovoltaikanlagen bis 31.01.2021 im Marktstammdatenregister registrieren.
Die Energieagentur Zollernalb weist alle Eigentümern von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf die Pflicht hin, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber (auch Betreiber von Bestandsanlagen!) von der Bundesnetzagentur aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monaten im MaStR zu registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider nicht.
Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Das ist soweit ein guter Start. Allerdings fehlen immer noch mehr als 40 % der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen (allerspätestens bis zum 31.01.2021) müssen somit alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden.
Die Registrierung erfolgt online unter www.marktstammdatenregister.de/
Weitere Informationen und Hilfestellungen gibt es unter www.photovoltaik-bw.de